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Neue Anforderungen für geschäftliche E-Mails!

Nachrichten - Neue Richtlinien für elektronische Firmenpost

Seit Jahresbeginn ist in Deutschland gesetzlich klargestellt, dass sämtliche geschäftliche E-Mails die sogenannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen.
 
Dieses Gesetz gilt für alle Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Kleinstunternehmen und anderen Firmen sind davon zur Zeit nicht betroffen.
 
Für E-Mails gelten somit jetzt die gleichen Angaben wie für einen Firmenbriefbogen.
 
In jeder geschäftlichen E-Mail sind das zuständige Registergericht, die Handelsregisternummer, sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachname aufzuführen.
 
Wer sich daran nicht hält, muss mit Abmahnungen und einer Strafe von 2000 Euro und mehr rechnen.
 
Lesen Sie dazu auch die folgenden Artikel:
 
  Deutschen Firmen droht Abmahnwelle (Handelsblatt)
 
  Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, Abmahnfalle (heise)